Bestelllisten

Bestellliste der Materialien für Stufe 5 (Stand 07.07.2024)
Bestellliste der Materialien für Stufe 6-10 (Stand 06.07.2024)
Bestelliste der Lernmittel für Stufe 5 (Stand 26.07.2024)
Bestellliste der Lernmittel für Stufe 6-12 (Stand 06.07.2024)


Formulare

Vorlage für Entschuldigungen
Vorlage für Unterrichtsfreistellung


Wie kann ich mein Kind an der Schule anmelden?

Informationen rund um unsere Schule können Sie in der Broschüre Gesamtschule und zu den von uns angebotenen Abschlüssen in der Übersicht Abschlüsse an der Gesamtschule erhalten. Offene Fragen können Sie in den FAQ Gesamtschule sicherlich beantwortet finden.

Aufnahme in die Stufe 5 (Schuljahr 2025/2026)
Hier finden Sie alle Informationen zum Aufnahmeverfahren in die neue Klassenstufe 5.

Aufnahme als Seiteneinsteiger in die Stufen 6 bis 10
Reichen Sie folgende Unterlagen bitte per Post, über den Schulbriefkasten oder über das Sekretariat bei uns ein; Anfragen per E-Mail werden nicht bearbeitet.
- Anschreiben, aus dem hervorgeht, warum Sie gerne einen Schulplatz bei uns für Ihr Kind haben möchten
- Antrag auf Aufnahme
- Über mich
- Kopie der Geburtsurkunde
- Kopie der Taufbescheinigung, falls Ihr Kind getauft ist
- Kopie des Impfausweises, aus der der Masernschutz ersichtlich wird
- Kopie der Zeugnisse der letzten beiden Schuljahre
- Kopie der Nachweise über die Schwimmfähigkeit, falls vorhanden
- 2 Passbilder

Aufnahme als Seiteneinsteiger in die Stufen 11 bis 13
Informationen zur Oberstufe finden Sie hier.

Bitte senden Sie die Bewerbungsunterlagen an:
Erzb. Gesamtschule St. Josef
z. H. (5 - 7: Frau Ottersbach, 8 - 10: Herr Herrmann)
Königin-Sophie-Str. 10
53604 Bad Honnef

Die zuständige Abteilungsleitung wird sich dann per E-Mail bei Ihnen melden.
Bitte bringen Sie im Falle eines Kennenlerngesrpächs die eingereichten Dokumente im Original mit.


Wie kann ich mein Kind zum Mittagessen anmelden?

Hier finden Sie die Informationen, den Anmeldebogen und das Hygienekonzept der Mensa jeweils zum Download.
Reichen Sie den Antrag direkt beim Anbieter ein. Die Kontaktdaten sind im Antrag angegeben.


Wie gehe ich vor, wenn mein Kind erkrankt ist oder einen Termin hat?

Die Teilnahme an allen Unterrichtsveranstaltungen ist Pflicht, deshalb sollen Termine grds. nach der Unterrichtszeit liegen.
Sollte Ihr Kind jedoch einmal nicht am Unterricht teilnehmen können, weil es erkrankt ist, so informieren Sie bitte an den Tagen des Fehlens umgehend die Schule über den Schulmanager. Geben Sie Ihrem Kind dann bitte am ersten Tag der Anwesenheit eine von Ihnen handschriftlich unterschriebene Entschuldigung auf Papier mit in die Schule; eine E-Mail gilt nicht als Entschuldigung. Die Entschuldigung erhält die Klassenleitung. Entschuldigungen, die das Fach Sport betreffen, enthält die entsprechende Fachlehrkraft. Ab drei Fehltagen sollten Sie die Klassenleitung darüber in Kenntnis setzen, wie lange Ihr Kind voraussichtlich noch fehlen wird. Hier finden Sie das Formular für Entschuldigungen.
Bei einer Erkrankung während der Unterrichtszeit meldet sich Ihr Kind bei der Klassenleitung ab. Ist diese verhindert, kann sich Ihr Kind auch an die Lehrkraft der nächsten Unterrichtsstunde wenden. Ihr Kind ruft dann vom Sekretariat aus bei Ihnen an und bittet um Abholung.
Termine während der Unterrichtszeit können nur in begründeten Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit der Klassenleitung wahrgenommen werden. Hier gelten die Vorgaben des Kirchlichen Schulgesetztes des Erzbistums Köln. Hier finden Sie das Formular zur Unterrichtsfreistellung.


"Wir machen uns stark!" - Schutzkonzept für die Kath. Schulen in Freier Trägerschaft des Erzbistums Köln
Grundlage jeder pädagogischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist es, ihnen gegenüber eine wertschätzende Haltung einzunehmen und ihnen schnell und professionell Hilfe anzubieten, wenn sie diese benötigen. Das Schutzkonzept stellt die Basis für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft dar, in dem dargelegt wird, welche Verhaltensweisen erwartet werden (Verhaltenskodex) und welche Verfahrenswege bei Grenzüberschreitungen eingehalten werden müssen. Das Konzept steht Ihnen hier als Download zur Verfügung: Institutionelles Schutzkonzept, Schuleigenes Schutzkonzept.