Lern- und Förderempfehlungen
Ein an unserer Schule aktiver als an vielen anderen Schulen eingesetztes Mittel, durch das wir Schülerinnen und Schülern individuelle Hilfestellung geben und sie vor Misserfolgen zu bewahren suchen, sind die Lern- und Förderempfehlungen. Vorgeschrieben ist es, solche Lern- und Förderempfehlungen dem Halbjahreszeugnis bei Minderleistungen und dem Zeugnis am Schuljahresende bei Nichtversetzung (die es in der Gesamtschule jedoch von Jahrgangsstufe 5 bis 8 nicht gibt) beizulegen. An unserer Schule erhalten die Schülerinnen und Schüler jedoch viel früher eine solche Empfehlung, und zwar nach jeder Klassenarbeit, deren Ergebnis nicht mehr im ausreichenden Bereich liegt. Es scheint uns wichtig und sinnvoll zu sein, schon nach einzelnen Klassenarbeiten, die Defizite erkennbar werden lassen, entgegenzuwirken und Lernenden wie Eltern aufzuzeigen, was getan werden kann, um diese Defizite schnellstmöglich zu beheben – und nicht erst dann, wenn das Kind schon „in den Brunnen gefallen“ ist. Einer solchen Lern- und Förderempfehlung können Schülerinnen und Schüler sowie Eltern entnehmen, wo die Schwächen im fachlichen Bereich, vielleicht aber auch im Bereich des Arbeitsverhaltens, liegen und, was getan werden kann, damit Lücken aufgearbeitet werden und die Leistungen sich verbessern können.